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In das JuG werden nur Texte aufgenommen, die positiv begutachtet worden sind. Ein Gutachten ist eine argumentativ untermauerte schriftliche Stellungnahme eines/einer Experten/ Expertin, aus der klar hervorgeht, was die Stärken und die Schwächen des begutachteten Textes sind und warum der Text angenommen werden soll. Die nachfolgenden Prinzipien sind für Gutachter und Redaktion verbindlich.

(a) Aufsätze:

Zu jedem Text werden, unabhängig davon, ob er im Artikel- oder im Werkstattteil erscheinen soll, zwei externe Fachgutachten eingeholt. „Extern” heißt, dass Mitglieder der Redaktion als GutachterInnen nicht in Frage kommen. Die Texte werden den GutachterInnen in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Die Auswahl der GutachterInnen erfolgt durch die zuständigen Fachbereichsredakteure. Bei der Auswahl werden folgende Kriterien angelegt:

 

Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung erfolgt nach folgenden Prinzipien:

(b) Rezensionen:

Rezensionen werden intern – vom zuständigen Fachbereich der Redaktion – begutachtet.