Gutachterwesen

 

In das JuG werden nur Texte aufgenommen, die positiv begutachtet worden sind. Ein Gutachten ist eine argumentativ untermauerte schriftliche Stellungnahme eines/einer Experten/ Expertin, aus der klar hervorgeht, was die Stärken und die Schwächen des begutachteten Textes sind und warum der Text angenommen werden soll. Die nachfolgenden Prinzipien sind für Gutachter und Redaktion verbindlich.

(a) Aufsätze:

Zu jedem Text werden, unabhängig davon, ob er im Artikel- oder im Werkstattteil erscheinen soll, zwei externe Fachgutachten eingeholt. „Extern” heißt, dass Mitglieder der Redaktion als GutachterInnen nicht in Frage kommen. Die Texte werden den GutachterInnen in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Die Auswahl der GutachterInnen erfolgt durch die zuständigen Fachbereichsredakteure. Bei der Auswahl werden folgende Kriterien angelegt:

  • Die ausgewählten GutacherInnen müssen als ausgewiesene ExpertInnen zu dem im Text behandelten Themenbereich gelten.
  • Das eine Gutachten sollte nach Möglichkeit von einem/einer ausländischen Experten/Expertin verfasst werden.
  • Gutacher-/in und Autor/-in können nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen.

 

Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung erfolgt nach folgenden Prinzipien:

  • Wenn beide Gutachten positiv sind, wird der Text angenommen. Dies schließt die Berücksichtigung von Änderungsvorschlägen von Seiten der GutachterInnen nicht aus.
  • Wenn beide GutachterInnen den Text als publizierbar einstufen, sofern er überarbeitet wird, wird der Text an den/die Autor/-in zur Überarbeitung zurückgeschickt. Unter der Voraussetzung, dass die Überarbeitung termingerecht und nach den Vorgaben der GutachterInnen erfolgt ist, wird der Text angenommen.
  • Wenn beide Gutachten negativ sind, ist der Text abgelehnt.
  • Wenn das eine Gutachten positiv, das andere negativ ist, trifft der zuständige Fachbereich der Redaktion die Entscheidung.

(b) Rezensionen:

Rezensionen werden intern – vom zuständigen Fachbereich der Redaktion – begutachtet.